Heimbeamer

Beamer Ausleihmodalitäten BENQ BP6100


Referatsbeauftragter: Martin Pack (WG.7)


Der Heimausschuß des Studentenheims Moserhofgasse 20-22 hat einen Beamer zu Präsentationszwecken angeschafft. Jeder Heimbewohner hat das Recht sich das Gerät auszuleihen. Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit des Gerätes.

Kosten: 3€ für einen “Abend”
Kaution: 30€ und Hinterlegung des Studentenausweises oder Führerscheins

Die Ausleihdauer ist sinnhafterweise einen Abend; falls das Gerät einen weiteren Tag benötigt wird, ist dies im Voraus mit dem Verantwortlichen zu klären.
Sollte das Gerät nicht bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages retourniert werden, so kommt es zu einem Aufschlag von 2€ sprich es sind 5&euro zu berappen.

Es gibt somit immer einen Verantwortlichen pro Ausleihvorgang und diese Verantwortungsfrist endet erst nach Rückgabe des Gerätes an den Verantwortlichen. Dieser stimmt den Benutzungsbedingungen durch seine eigenhändige Unterschrift pro Ausleihvorgang zu.

  1. Der Beamer darf nur zu Präsentationszwecken und Videovorführungen in sauberen und trockenen Räumen verwendet werden und nicht zu Unterhaltungszwecken auf Parties oder in Räumen in denen Zigarettenrauch zu erwarten ist.
  2. Wird der Lampenzähler des Gerätes zurückgesetzt oder eine Modifikation des Gerätes festgestellt, muss die Kaution einbehalten werden.
  3. Bei Beschädigung des Gerätes wird die Kaution und der Ausweis einbehalten, bis der Schaden vom Ausleihenden bezahlt wurde.
  4. Tritt ein Schaden am Gerät auf, ist dieser durch den Ausleihenden auf eigene Kosten zu beheben. Bis zur vollständigen Reparatur wird die Kaution und der Ausweis einbehalten.

Die Laufzeit des Gerätes wird nach Rückgabe durch den Verantwortlichen überprüft und protokolliert.


Ein Fingerabdruck und eine DNA Probe ist beim Ausleihvorgang nicht notwendig.

Bei Verletzung einer der Regeln kann die Kaution einbehalten werden.