Parkplätze

Zum Heim gehören Tiefgaragenplätze. Ausserhalb dieser Tiefgarage dürfen Autos nur in den dafür vorgesehenen 5 Parkplätzen geparkt werden.
Widerrechtlich abgestellte Autos können kostenpflichtig abgeschleppt werden, weiters wird das widerholte falschparken bei der Heimverlängerung berücksichtigt.

Das Parken innerhalb des Schrankens ist aus feuerpolizeilichen Gründer verboten.
Sollten doch Fahrzeuge im Bereich des Parkverbotes abestellt werden ist mit einer Besitzstörungsklage zur rechnen. Näheres kann hier nachgelesen werden

Für Ladetätigkeit kann ein Schrankenschlüssel in der WG 23 oder WG 9 ausgeliehen werden.
Jedoch ist die maximale Haltezeit von 30 Minuten zu beachten.

Für die Fahrräder sind ausreichend Abstellplätze vorhanden. Die Gänge dürfen aber nicht verstellt werden, da diese als Fluchtweg im Brandfall dienen.