saunaordnung

  1. In allen Räumen der Sauna herrscht Rauchverbot.
  2. Alle Arten von Alkohol zum Aufgießen in der Sauna sind verboten. Aus gesundheitlichen Gründen sollte auch der Konsum von Alkohl unterlassen werden.
  3. Die Sauna darf nur bis spätestens 24 Uhr benutzt werden.
  4. Straßen- und Hausschuhe sind im Vorraum auszuziehen. Die Sauna darf nur barfuß oder mit eigens dafür mitgenommenen Saunaschlapfen betreten werden.
  5. Der Notschalter in der Saunakabine darf nur im Notfall betätigt werden.
  6. Nach dem Saunabesuch sind der Ofen sowie alle Lichter auszuschalten und die Türe zur Saunakabine zu schließen.
  7. Das Rasieren, Haareschneiden und Haarefärben ist in der Sauna aus hygienischen Gründen zu unterlassen.
  8. Die ausgemachten Zeiten in der Sauna sind einzuhalten und werden überprüft.
  9. Vor dem ersten Saunagang und vor dem Sprung ins Tauchbecken soll gründlich geduscht werden.
  10. Auf allen Holzbänken, besonders in der Saunakabine, ist ein Handtuch als Unterlage zu verwenden.
  11. Für auftretende Schäden haftet die Person, von der die Sauna reserviert wurde. Eventuell auftretende Schäden sind gleich dem Saunawart zu melden.
  12. Zum Aufguß soll nur das zur Verfügung gestellte Saunaöl in einer Dosierung von max. 5 Tropfen pro Wasserkübel verwendet werden. Da das Saunaölkonzentrat leicht entzündlich ist, darf es nicht direkt auf den Ofen gegossen werden!
  13. Alle fundgegenstände müssen beim Saunawart abgegeben werden und können dort wieder abgeholt werden. Es wird keine Haftung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand der Gegenstände übernommen.
  14. Das Saunaentgelt ist im Voraus von der Person an den Saunawart zu entrichten, die sich in der Saunaliste eingetragen hat.
  15. Der Erste-Hilfe-Kasten darf nur für den Notfall verwendet werden, ist aber nicht dazu gedacht, die eigene Hausapotheke aufzustocken.
  16. Dies ist keine öffentliche Sauna und unterliegt daher nicht dem Bäderhygienegesetz, obwohl alle Richtlinien eingehalten werden.
  17. Die Saunaordnung ist keine Erfindung vom Saunawart, sondern wird per Gesetz vorgeschrieben.
  18. Die Benutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr!
  19. Für alle auftretenden Fragen, Anregungen und auch Kritiken stehe ich gerne zur Verfügung:

    sauna@mg20.vc-graz.ac.at

  20. Grundsätzlich dürfen nur gesunde Menschen die Sauna benützen. Personen mit folgenden Krankheiten dürfen die Sauna nicht besuchen.
  • intensive Hauterkrankungen
  • alle Infektionskrankheiten
  • septische Infekte
  • akute Virusinfektion (z.B.: Grippe)
  • akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe (z.B.: Leber, Gallenblase, Eierstöcke, ...)
  • akute und nicht ausgeheilte Lungentuberkulose
  • entzündlicher Zustand des Herzens
  • akute Stadien des Herzinfarktes
  • Dekompressionszustände von Herz-Kreislauf
  • Bludhochdruck über 200mmHg systolisch und 130mmHg diastolisch
  • Anfallserkrankungen, wie Epilepsie
  • in den ersten 3 Monaten nach einem Schlaganfall
  • Venenentzündungen
  • schwere vegetativ nervöse Störungen mit hochgradiger Kreislauflabilität
  • entzündliche und passive Hautkrankheiten und Ekzeme

Im Zweifelsfall den Arzt konsultieren!

Bei Verstoß gegen die Saunaordnung

kann von der Verwaltung ein

SAUNAVERBOT ausgesprochen werden!!